Kryptowährungen galten lange als ein Bereich außerhalb des klassischen Bankensystems. Aus Sicht der steuerlichen Transparenz ändert sich dies nun grundlegend.
Seit 2026 gelten neue Meldevorschriften für Kryptowerte auf Grundlage von DAC8 und des internationalen Crypto-Asset Reporting Framework (CARF). Die ersten Informationen über das Kalenderjahr 2026 werden im Jahr 2027 gemeldet und international ausgetauscht.
Was ändert sich?
Der bisherige automatische Informationsaustausch konzentrierte sich vor allem auf klassische Finanzkonten und Kapitalanlagen.
Kryptowerte konnten von diesem System jedoch nur eingeschränkt erfasst werden.
Mit dem österreichischen Krypto-Meldepflichtgesetz wird diese Lücke geschlossen. Meldepflichtige Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen ihre Kunden identifizieren, deren steuerliche Ansässigkeit feststellen und steuerlich relevante Informationen erfassen.
Nicht nur ein Kontostand
Ein wesentlicher Unterschied zum klassischen Informationsaustausch über Bankkonten besteht darin, dass bei Kryptowerten transaktionsbezogene Informationen gemeldet werden.
Damit wird nicht lediglich ein bestimmter Jahresendwert betrachtet. Vielmehr soll die Finanzverwaltung Informationen über relevante Kryptotransaktionen erhalten können.
Für bestehende Kryptonutzer sehen die neuen Vorschriften zudem die Einholung einer Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit vor.
Warum ist 2027 entscheidend?
2026 ist das erste relevante Berichtsjahr.
Die dazu erhobenen Informationen werden 2027 gemeldet und anschließend im Rahmen des automatischen Informationsaustausches zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht.
Besonders relevant ist dies für in Österreich steuerlich ansässige Personen, die ausländische Kryptobörsen oder andere ausländische Krypto-Dienstleister nutzen.
Bedeutet eine Meldung automatisch eine Steuerpflicht?
Nein.
Die Meldung einer Transaktion bedeutet nicht automatisch, dass daraus eine österreichische Steuer entsteht.
Die steuerliche Beurteilung hängt unter anderem von der Art des Kryptowertes, dem Anschaffungszeitpunkt und der konkreten Transaktion ab.
Neu ist vielmehr, dass die Finanzverwaltung wesentlich leichter Informationen aus dem Ausland erhalten und mit den Angaben in österreichischen Steuererklärungen vergleichen kann.
Was sollten Kryptoinvestoren jetzt tun?
Wer in Österreich steuerlich ansässig ist und Kryptowährungen hält oder handelt, sollte seine Transaktionshistorie rechtzeitig vollständig dokumentieren.
Besonders bei mehreren Börsen, Wallets oder langjährigen Investments kann eine spätere Rekonstruktion schwierig werden.
Die entscheidende Veränderung ist daher nicht eine neue „Kryptosteuer“, sondern ein deutlich höheres Maß an internationaler Steuertransparenz.
steuerexperten.at unterstützt Sie bei der steuerlichen Aufarbeitung von Kryptotransaktionen und deren korrekter Berücksichtigung in Österreich.




