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Blog-de 23.09.2026

Kleinunternehmerregelung 2026: Für wen gilt sie und was passiert bei Überschreitung der Umsatzgrenze?

Die österreichische Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmer, deren maßgeblicher Jahresumsatz die gesetzliche Grenze nicht überschreitet.

Sie kann insbesondere für Einzelunternehmer, Freiberufler und andere Unternehmer gelten. Entscheidend ist jedoch nicht nur die Rechtsform, sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch Unternehmen, die neben ihrer österreichischen Tätigkeit weitere Umsätze erzielen, müssen prüfen, welche Umsätze für die Grenze berücksichtigt werden.

Die maßgebliche Umsatzgrenze beträgt 55.000 Euro. Dabei ist grundsätzlich der Umsatz des gesamten Unternehmens relevant, nicht nur der Umsatz aus einer einzelnen Tätigkeit oder eines einzelnen Kunden.

Kleinunternehmer stellen für ihre steuerbefreiten Umsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer in Rechnung. Im Gegenzug besteht für diese Umsätze grundsätzlich kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Die Kleinunternehmerregelung gilt nicht automatisch für jede Leistung. Bestimmte Umsätze können von der Befreiung ausgeschlossen sein. Außerdem gelten bei grenzüberschreitenden Leistungen, innergemeinschaftlichen Umsätzen, Reverse Charge und bestimmten Sonderregelungen zusätzliche Vorschriften.

Wird die Umsatzgrenze von 55.000 Euro um nicht mehr als 10 % überschritten, kann die Steuerbefreiung grundsätzlich noch bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres angewendet werden. Ab dem folgenden Jahr besteht grundsätzlich Umsatzsteuerpflicht.

Wird die Toleranzgrenze von 60.500 Euro überschritten, endet die Steuerbefreiung bereits im laufenden Jahr. Die Umsatzsteuerpflicht beginnt grundsätzlich ab jenem Umsatz, mit dem die Toleranzgrenze überschritten wird.

Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, sollten daher nicht nur den Umsatz des Vorjahres, sondern auch die laufende Umsatzentwicklung und die Art ihrer Leistungen regelmäßig überprüfen.