Beratungstermin vereinbaren

Blog-de 25.08.2026

Umsatzsteuersenkung in Österreich: 4,9 % auf ausgewählte Lebensmittel seit 1. Juli 2026

Seit 1. Juli 2026 gilt in Österreich ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz für ausgewählte Grundnahrungsmittel. Der bisherige Steuersatz von 10 % wurde auf 4,9 % gesenkt.

Welche Lebensmittel sind betroffen?

Der neue Umsatzsteuersatz von 4,9 % gilt nicht pauschal für alle Lebensmittel, sondern für eine gesetzlich festgelegte Auswahl an Produkten des täglichen Bedarfs. Dazu gehören insbesondere:

  • Milch, einschließlich laktosefreier Milch
  • Joghurt und Butter
  • frische Hühnereier
  • Brot
  • Reis
  • Weizenmehl und -grieß
  • bestimmte Teigwaren
  • Speisesalz
  • zahlreiche frische, gekühlte und tiefgekühlte Gemüsesorten
  • bestimmte Obstsorten

Die genaue Abgrenzung erfolgt anhand der in Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz (UStG) angeführten Zolltarifpositionen.

Was bedeutet die Änderung für Unternehmen?

Unternehmen, die betroffene Lebensmittel verkaufen oder importieren, müssen seit 1. Juli 2026 den neuen Umsatzsteuersatz von 4,9 % korrekt anwenden.

Besonders wichtig ist die richtige Zuordnung der einzelnen Produkte sowie die entsprechende Anpassung von Registrierkassen, Warenwirtschafts- und Buchhaltungssystemen.

Der reduzierte Steuersatz betrifft grundsätzlich die Lieferung und Einfuhr der begünstigten Lebensmittel. Restaurationsumsätze – beispielsweise die Abgabe von Speisen im Rahmen einer Restaurantleistung – fallen nicht automatisch unter den neuen Steuersatz.

Unternehmen sollten daher genau prüfen, welche ihrer Produkte tatsächlich mit 4,9 % zu versteuern sind. Bei einer falschen Zuordnung können Differenzen bei der Umsatzsteuer und entsprechende Korrekturen notwendig werden.