Das Jahr 2027 bringt in Österreich eine Reihe steuerlicher Änderungen. Einige bekannte Begünstigungen fallen weg, Investitionsentscheidungen müssen neu bewertet werden und auch für Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmen ändern sich wichtige Rahmenbedingungen.
Dabei handelt es sich nicht mehr lediglich um politische Ankündigungen. Wesentliche Maßnahmen wurden mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen und als BGBl. I Nr. 62/2026 kundgemacht.
Telearbeit: Steuerbegünstigung fällt weg
Bis Ende 2026 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für Telearbeit bis zu EUR 3 pro Tag für maximal 100 Tage pro Jahr steuer- und beitragsfrei bezahlen.
Mit 1. Jänner 2027 entfällt diese Begünstigung.
Auch das bisherige Arbeitsplatzpauschale für Selbständige wird abgeschafft. Davon betroffen sind sowohl das kleine als auch das große Arbeitsplatzpauschale.
Weiterhin möglich bleibt hingegen die steuerliche Berücksichtigung ergonomisch geeigneten Mobiliars für einen Arbeitsplatz in der Wohnung bis zu EUR 300 pro Kalenderjahr.
Gewinnfreibetrag: Wertpapiere vorübergehend nicht mehr begünstigt
Für Unternehmer ist insbesondere die Änderung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag relevant.
Für Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 wird der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt. Wertpapierinvestitionen können in diesem Zeitraum grundsätzlich nicht mehr zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags verwendet werden.
Wer Investitionen regelmäßig zum Jahresende auch unter steuerlichen Gesichtspunkten plant, sollte daher die Strategie für 2027 rechtzeitig überprüfen.
Körperschaftsteuer: neuer Stufentarif ab 2028
Für GmbHs und andere Körperschaften bleibt der allgemeine Körperschaftsteuersatz im Jahr 2027 grundsätzlich bei 23%.
Der neue progressive Tarif gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen.
Ab 2028 gelten grundsätzlich:
23% für Einkommensteile bis EUR 1 Mio.;
24% für den darüber hinausgehenden Einkommensteil.
Wichtig ist daher: Nicht das gesamte Einkommen einer Gesellschaft wird bei Überschreiten der Millionengrenze mit 24% besteuert. Der erhöhte Steuersatz betrifft lediglich den über EUR 1 Mio. liegenden Teil.
Was ist jetzt zu tun?
Arbeitgeber sollten ihre Telearbeitsregelungen und die Lohnverrechnung für 2027 überprüfen. Selbständige sollten geplante Investitionen und die Nutzung des Gewinnfreibetrags neu bewerten. Unternehmen mit höheren Gewinnen sollten die Änderungen bei der Körperschaftsteuer bereits in ihre Planung für 2028 einbeziehen.
steuerexperten.at unterstützt Sie gerne dabei, die Auswirkungen der neuen Regelungen auf Ihre persönliche oder unternehmerische Situation rechtzeitig zu prüfen.




