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Blog-de 25.08.2026

Jahresabschluss 2025: Offenlegungsfrist endet am 30. September 2026

Für viele österreichische Unternehmen rückt eine wichtige Frist näher: Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 muss spätestens bis 30. September 2026 beim Firmenbuch offengelegt werden.

Wer ist betroffen?

Die Offenlegungspflicht betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sowie bestimmte weitere Gesellschaftsformen, beispielsweise kapitalistische Personengesellschaften wie die GmbH & Co KG.

Der Jahresabschluss gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und umfasst – abhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße – insbesondere Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen.

Wo wird der Jahresabschluss eingereicht?

Der Jahresabschluss wird nicht beim Finanzamt, sondern beim zuständigen Firmenbuchgericht eingereicht. In der Praxis erfolgt die Offenlegung in der Regel elektronisch.

Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 endet die gesetzliche neunmonatige Offenlegungsfrist am 30. September 2026.

Wer den Jahresabschluss für 2025 noch nicht fertiggestellt hat, sollte daher jetzt handeln. Eine verspätete Offenlegung kann zu Zwangsstrafen führen.

Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zu den letzten Septembertagen. Fehlende Buchhaltungsunterlagen und offene Abstimmungen sollten möglichst frühzeitig geklärt werden.