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Blog-de 08.10.2026

Auslandskonto: Welche Informationen erhält das österreichische Finanzamt 2027?

„Das Konto befindet sich im Ausland, daher sieht das österreichische Finanzamt nichts davon.“

Diese Vorstellung ist längst überholt.

Der automatische internationale Austausch von Finanzkontoinformationen besteht bereits seit Jahren. Ab 2026 wird der Common Reporting Standard (CRS) jedoch erweitert. Der erste automatische Informationsaustausch nach den neuen Regeln für das Berichtsjahr 2026 erfolgt im Jahr 2027.

Wie funktioniert der CRS?

Der Common Reporting Standard ist ein internationaler Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten.

Finanzinstitute stellen die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden fest. Ist ein Kontoinhaber in einem anderen teilnehmenden Staat steuerlich ansässig, können meldepflichtige Finanzinformationen über die zuständigen Behörden an den Ansässigkeitsstaat übermittelt werden.

Ein Auslandskonto ist daher keineswegs automatisch außerhalb der Wahrnehmung der österreichischen Finanzverwaltung.

Der Anwendungsbereich wird erweitert

Mit dem aktualisierten CRS werden zusätzliche digitale Finanzprodukte erfasst.

Dazu zählen insbesondere bestimmte E-Geld-Produkte und digitale Zentralbankwährungen. Auch bestimmte indirekte Investments in Kryptowerte – beispielsweise über Derivate oder Investmentvehikel – werden stärker in den Anwendungsbereich einbezogen.

Gleichzeitig werden die Sorgfalts- und Meldepflichten der Finanzinstitute erweitert.

Was bedeutet das für österreichische Steuerpflichtige?

Ein Konto bei einer ausländischen Bank zu besitzen, ist grundsätzlich kein steuerliches Problem.

Entscheidend ist vielmehr, welche Einkünfte über dieses Konto oder Depot erzielt werden.

Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne oder andere Kapitalerträge können in Österreich steuerlich relevant sein, wenn der Kontoinhaber in Österreich steuerlich ansässig ist.

Durch den automatischen Informationsaustausch kann die Finanzverwaltung Informationen aus dem Ausland mit den in Österreich erklärten Einkünften abgleichen.

Was passiert, wenn im Ausland bereits Steuer bezahlt wurde?

Eine ausländische Quellensteuer bedeutet nicht automatisch, dass in Österreich keine Erklärungspflicht oder weitere Steuerpflicht besteht.

Es ist zu prüfen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, ob die Einkünfte in Österreich zu erklären sind und in welchem Umfang eine ausländische Steuer angerechnet werden kann.

Dabei spielen insbesondere die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen eine wichtige Rolle.

Warum ist 2026/2027 besonders relevant?

Die neuen CRS-Regeln gelten für den Berichtszeitraum 2026. Der erste automatische Informationsaustausch auf Grundlage der erweiterten Regeln erfolgt 2027.

Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, bestehende Auslandskonten und ausländische Kapitalanlagen steuerlich zu überprüfen.

Nicht das Auslandskonto selbst ist das Problem. Entscheidend ist, ob die daraus erzielten steuerpflichtigen Einkünfte in Österreich korrekt behandelt wurden.

steuerexperten.at berät Sie bei Auslandskonten, ausländischen Kapitalerträgen, Doppelbesteuerungsabkommen und der korrekten Deklaration in Österreich.