Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne aus dem Ausland klingen nach attraktiven Renditen – und das sind sie auch. Doch bei Auslandskonten lauert eine oft unterschätzte Steuerfalle, die nicht selten zu rechtlichen Problemen und hohen Nachzahlungen führt: die Kapitalertragsteuerpflicht in Österreich.
Der Irrtum vieler Anleger
„Das Konto ist im Ausland – das Finanzamt wird es schon nicht merken.“
Ein gefährlicher Trugschluss.
Denn auch Kapitalerträge aus dem Ausland sind in Österreich steuerpflichtig. Und wer sie nicht korrekt angibt oder versteuert, riskiert empfindliche Konsequenzen – von Steuernachzahlungen bis hin zu Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Doppelbesteuerung vermeiden – aber richtig
Ja, Österreich hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Doch:
- Diese schützen nur dann, wenn die steuerlichen Meldepflichten korrekt erfüllt werden.
- Ein DBA ersetzt keine saubere Steuererklärung.
Fehler passieren schnell – und können teuer werden. Etwa wenn:
- Kapitalerträge nicht (oder zu spät) deklariert werden
- Quellensteuer im Ausland nicht korrekt angerechnet wird
- die Kapitalertragsteuer (KESt) in Österreich einfach „vergessen“ wird
Unsere Empfehlung: Kein Risiko eingehen
Die gute Nachricht: Mit professioneller Unterstützung lässt sich all das vermeiden.
Wir empfehlen:
- Alle Auslandszahlungen und Erträge lückenlos dokumentieren
- Einen Steuerberater einbinden, der die steuerlichen Details kennt – international wie national
- Frühzeitig Klarheit schaffen, um Nachzahlungen und Strafen zu verhindern
Wir helfen Ihnen gerne
Als erfahrene Steuerberatungskanzlei unterstützen wir Sie dabei,
✔ Ihre Auslandserträge korrekt zu erfassen
✔ Ihre Steuerlast legal zu optimieren
✔ und alle Pflichten gegenüber dem Finanzamt sicher zu erfüllen
Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch – damit aus Ihrem Auslandskonto kein Steuerproblem wird.